Im Gespräch heute mit meiner Schwester, die in der Jugendhilfe tätig ist, mitbekommen dass da eine neue Verordnung draußen ist wegen der Akten in Bezug zu Jugendlichen in Zukunft 70+ Jahre aufbewahrt werden müssen. Ja ihr lest richtig.
Ab Juli 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die es in sich hat: Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig bestimmte Akten für bis zu 100 Jahre aufbewahren.
via IJOS Blog
Als ITler der mit Revisionssicheren Daten gearbeitet hat (zB bei SCAILex zum Thema Gerichtsdokumente) und generell als Datennerd, killt die Idee mich dass die physischen Originalakten von Fällen theoretisch 100 Jahre aufbewahrt werden sollen. How on earth? Selbst digital sind da viele viele viele Punkte die mich vor Herausforderung stellen würden, aber die Non ITler wahrscheinlich nicht mal auf dem Plan haben.
Parallel dazu müssen sich Leistungserbringer auch mit der Frage auseinandersetzen, wie digitale Daten über Jahrzehnte hinweg zuverlässig lesbar und manipulationssicher erhalten bleiben. Das heißt: regelmäßige Systemmigration, verschlüsselte Speicherung, klare Zugriffsregelungen – und all das idealerweise in einem belastbaren Konzept dokumentiert.
via IJOS BlogJessas, welcher Bürokratennerd hat sich denn den Passierschein A38 einfallen lassen?
Mein Beileid an alle Betroffenen